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06.06.2002 Schweiz
Nach der Volksabstimmung: Dem Lebensschutz in der Schweiz bläst ein rauher Wind entgegen
Das Schweizer Volk hat am 2.Juni die sogenannte "Fristenlösung" mit grosser Mehrheit (72 %) angenommen. Sie erlaubt in den ersten 12 Wochen nach der letzten Periode eine straffreie Abtreibung. Die Pro-Life-Initiative der "Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind" (www.mamma.ch) wurde zugleich mit grosser Mehrheit (82 %) abgelehnt.
Dieses Abstimmungsergebnis ist von grosser Bedeutung, da bei den Schweizer Bürgern innerhalb von 25 Jahren ein enormer Gesinnungswandel stattgefunden hat. Bei jedem der 17 Kantone, die 1977 die Fristenregelung noch mehrheitlich abgelehnt haben, hat sich das Stimmenverhältnis enorm geändert. Dies betrifft auch die zwei Kantone Appenzell Innerhoden und Wallis, welche als einzige Kantone die Fristenregelung auch im Jahr 2002 abgelehnt haben. Wie man aus Debatten in Deutschland weiss, wird der straffreie Schwangerschaftsabbruch u.a. als Argument verwendet, um Embryonenforschung und PID zu rechtfertigen. Davon profitiert nun der Bundesrat, der kurz vor der Abstimmung ein Embryonenforschungsgesetz in die Vernehmlassung geschickt hat. Den Lebensrechtsorganisationen, die menschliche Embryonen schützen und dem Zugriff vor der Forschung entziehen wollen, bläst nun ein rauher Wind entgegen.
Grafik: Gesinnungswandel von 1977 bis 2002
Die ganze Tabelle erfasst nur Ja-Stimmen in %. Im Jahr 1977 lehnten noch 17 Kantone die Fristenregelung ab (ablehnende Kantone markiert, zustimmende ). Im Jahr 2002 sind es nur noch zwei (ablehnende markiert, zustimmende ). Die Stimmenverhältnisse haben sich besonders in jenen 17 Kantonen markant geändert.