NEWS - Meldungen
cloning.ch
zurück


Gegen die Legalisierung der Tötung von Embryonen!

Zahlreiche Organisationen ergreifen in der Schweiz das Referendumg gegen das Stammzellenforschungsgesetz

Konsultieren Sie bitte für den aktuellsten Stand des Themas die Webseite über die staatliche Regelung in der Schweiz

12.03.2003

Embryonen entwerten zur Verwertung! Zur Debatte des Ständerates zum Stammzellenforschungsgesetz (StFG)


Am 12. März 2003 hat der Ständerat das vom Bundesrat vorgelegte Embryonenforschungsgesetz (Nr. 02.083) als Erstrat behandelt. Der Ständerat entfernte Art. 5-7 und klammerte damit die über die Gewinnung von embryonalen Stammzellen hinausgehende Forschung an Embryonen aus. Sie soll ins künftige Gesetz über die Forschung am Menschen integriert werden. Zudem hat in diesem Zusammenhang der Bundesrat eine Motion entgegengenommen, der die Verfassungsgrundlage für die Embryonenforschung abklären soll. Das Gesetz wurde in der Gesamtabstimmung mit 23 gegen 0 Stimmen bei einigen Enthaltungen angenommen, so dass es mit den vorgenommenen Korrekturen an den Nationalrat geht.

Bei der Eintretensdebatte wurde besonders die Verfassungsmässigkeit des Gesetzes betreffend der Embryonenforschung kontrovers diskutiert. Bemerkenswerte Bedenken gegenüber der Funktion der Nationalen Ethikkommission äusserte Ständerat Carlo Schmid. Die NEK hatte vorgeschlagen, statt von Menschenwürde nur von Würde des menschlichen Lebens zu sprechen. Sie hatte für die Betrachtung der Würde des Embryos drei Modelle genannt: Das Sach- bzw. Objektmodell, das Respektmodell und das Personmodell. Dazu hielt er fest:

"Die Ethikkommission wird sich am Respektmodell festbeissen und in ihrer konkreten Veranstaltung nach Mehrheit entscheiden. Ist das die Aufgabe, die wir in diesem Saal haben? Wir geben im Prinzip diese Verantwortung an die Ethikkommission ab, und wer ist diese Ethikkommission? Ich kenne ihre Mitglieder persönlich nicht, gehe aber davon aus, dass das alles "eminent persons" sind. Aber letzten Endes sind das Personen wie Sie und ich, die noch - horribile dictu! - von einem Bundesrat gewählt worden sind. Was für eine Ethik dann dahinter steht, ist entweder ein barer Zufall und hat mit einer Gesamtethik dieses Landes gar nichts zu tun, oder wenn der Bundesrat machiavellistisch genug ist - und es gibt solche Bundesräte, nicht wahr, Herr Bundespräsident? (Heiterkeit) -, wird er diese Ethikkommission genau so zusammensetzen, dass sie seiner privaten Ethik entsprechen. Damit haben wir auch wieder eine partielle Ethik. Schaffen Sie die Ethikkommission ab; sie nützt nichts! Schauen Sie dafür, dass die entsprechenden Entscheide in diesem Rat in Formeln gegossen werden."

Zur "Überzähligkeit" von Embryonen

Es wurde während der Debatte mehrfach festgestellt, dass es von Seiten der Reproduktionsmedizin und der betreffenden Klinikleiter widersprüchliche Angaben bezüglich der Anzahl der vorhandenen bzw. der jährlich neu entstehenden überzähligen Embryonen gibt. Dabei wurde lediglich angegeben, dass eine Umfrage des Bundesamtes ergeben habe, dass im Jahr 2002 allein 81 Embryonen "überzählig" geworden seien. Kein einziges Votum erwähnte, dass in diesem Punkt gemäss Art. 4 FMedG und Art. 14 FMedV das Bundesamt für Statistik schon längst genaue Zahlen vorlegen müsste, weil die Kontrollbehörden der Kantone meldepflichtig sind. Hingegen sind die herumgebotenen unterschiedlichen Zahlen gar nicht überprüfbar, weil die Kontrolle der Reproduktionsmedizin ungenügend erfolgte und bereits bestehende Gesetze von den Kontrollbehörden gar nicht eingehalten wurden.

Helen Leumann-Würsch erklärte: "Am Informationsanlass der Parlamentarischen Gruppe Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie wurde von Herrn Professor Wolfgang Holzgreve die Meinung vertreten, es gäbe niemals genügend neue Embryonen und es sollte deshalb unbedingt dafür gesorgt werden, dass die "alten" Embryonen Ende 2003 nicht vernichtet werden." Umgekehrt erklärte der Präsident der vorberatenden Kommission, Ständerat Peter Bieri, es würden nur sehr wenig Embryonen für die embryonalen Stammzelllinien gebraucht. Es brauche daher die ca. 1000 überzähligen Embryonen nicht für die Forschung! Zudem sei die administrative Hürde gross, denn es brauche die Einwilligung der Eltern! Er wollte den vermeintlichen Druck von diesem Gesetz wegnehmen, dieses fertig beraten und die Aufbewahrungsfrist mittels eines dringlichen Bundesbeschlusses verlängern.

Christine Beerli hingegen wollte alle bestehenden überzähligen Embryonen "retten", nicht etwa für die Fortpflanzung, sondern für die Forschung! Technisch seien sie dazu geeignet, "weil sie.ja auch noch eingepflanzt werden könnten"! Wortwörtlich sagte sie: "Ich bitte Sie, hier nicht etwas zu vernichten, was wir noch brauchen könnten." Das sei unverantwortlich. Sie beantragte daher eine Fristverlängerung auf den 31. Dezember 2008. Dies wurde mit 22 zu 12 Stimmen abgelehnt.

Patentierung

Die Kommission hat einen Zusatz ins Gesetz bezüglich des Patentrechtes eingebracht. Damit wird beabsichtigt, dass keine Patente in Widerspruch zur fundamentalen Ordnung und Werten (gute Sitten) erteilt werden. Die embryonalen Stammzellen, so hiess es im Zusammenhang mit dem Patentverbot, haben an der Menschenwürde Anteil. Namentlich sind ausgeschlossen: Verfahren zum Klonen menschlicher Lebewesen und die damit gewonnenen Klone, die Bildung von Chimären und Hybriden, Verfahren zur Veränderung der genetischen Identität des menschlichen Lebewesens sowie damit gewonnene Keimbahnzellen.

Interne Links

Embryonenforschung, Staatliche Regelungen: Schweiz

Externe Links