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03.12.2001 BRD

Der Nationale Ethikrat will Import von embryonalen Stammzellen für drei Jahre bewilligen

Der in Deutschland eingesetzte Nationale Ethikrat hat sich mehrheitlich für den Import von embryonalen Stammzellen zur Genforschung ausgesprochen. Diese Empfehlung soll unter bestimmten Auflagen vorerst für drei Jahre gelten. Danach soll der Gesetzgeber entscheiden. Politiker von der Union, der SPD und PDS im Bundestag reagierten auf das Votum skeptisch.

Nach dem Entscheid des Ethikrates sollen während eines Zeitraumes von drei Jahren nur solche Zellen zu Forschungszwecken eingeführt werden, die bei künstlichen Befruchtungen "übrig" geblieben sind. 14 der 25 Ratsmitglieder stimmten für diese Lösung, 8 dagegen für ein Import-Moratorium. 3 Mitglieder waren bei der Abstimmung nicht anwesend.

Viele Auflagen heben die ethische Problematik nicht auf

Eine ausführliche Stellungnahme des Ethikrates wird in zwei Woche erwartet. Die Auflagen, die der Rat empfiehlt, sollen für Forschung an Universitäten und in Privatunter-nehmen gleichermassen gelten. Die benutzten Stammzelllinien müssten bereits vor der Antragsstellung der Wissenschafter hergestellt worden sein. Damit geht der Entscheid über jene von US-Präsident George Bush hinaus. Dort dürfen keine staatlichen Förderungen für Forschung an neu (nach Aug. 2001) hergestellten Stammzelllinien mit Forschungsgeldern produziert werden. Je nach Zeitpunkt des Antrages könnten gemäss dem Entscheid des Ethikrates auch Stammzelllinien importiert werden, die kurz zuvor hergestellt wurden. Der Ethikrat verlangt eine Registrierung der verwendeten Zellen bei einer zentralen Instanz. Als weitere Bedingung müsste die Zustimmung der Paare, deren Erbanlagen die Embryo-Zellen enthielten, zur Vernichtung der Embryonen vorliegen. Weiter dürfen die Zellen nur dann zu Forschungszwecken eingesetzt werden, wenn Voruntersuchungen an tierischen Zellen ergeben haben, dass hinreichende Aussicht auf medizinischen Erfolg bestehe. Auch müsste das Forschungsprojekt von einer interdisziplinären, unabhängigen Ethikkommission befürwortet werden. Die Forschungsergebnisse müssen zudem veröffentlicht werden.

Der auf den ersten Blick beeindruckende Auflagenkatalog kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass dieser Entscheid des Nationalen Ethikrates eine Mitwirkung an Verfahren bedeutet, die moralisch verwerflich sind und durch das Embryonenschutzgesetz in Deutschland verboten wären.

Kritik von der Bundestags-Enquête-Kommission für Medizinethik

Der stellvertretende Vorsitzende der Bundestags-Enquête-Kommission für Medizinethik, der CDU-Politiker Hubert Hüppe, kritisierte, das Ergebnis habe bereits im Voraus festgestanden. Die Mehrheit der Mitglieder habe die Meinung des Bundeskanzlers abgesegnet. Das Parlament, das Ende Januar über den Stammzellen-Import abstimmen soll, werde sich vom Votum des Rates kaum beeinflussen lassen.

Die Enquête-Kommission selbst hatte sich im November 2001 mit beeindruckender Mehrheit gegen eine Einfuhr der Zellen ausgesprochen und dazu einen ausführlichen Bericht (Link siehe unten) erstellt. Die Enquête-Kommission für Medizinethik wurde vom Deutschen Bundestag (Legislative) eingesetzt und ist somit demokratisch legitimiert, während der Nationale Ethikrat von Bundeskanzler Gerhard Schröder (Exekutive) aus eigener Initiative berufen wurde.

Hitzige Debatte in Deutschland - Totschweigen in der Schweiz

Schon fast mit Wehmut schaut man als Schweizer über den Bodensee und verfolgt die hitzige Debatte in Deutschland. Dort melden sich Wissenschaftler, Philosophen und Theologen kritisch zu Wort, die schwerwiegende Argumente gegen den Import und die Forschung an embryonalen Stammzellen in die Waagschale werfen. In der Schweiz hingegen nimmt man den Entscheid des Nationalfonds, ein Projekt mit Steuergeldern zu unterstützen, welches den Import embryonaler Stammzellen beinhaltet, im besten Fall mit Achselzucken entgegen. Kritische Argumente werden gar nicht erst vorgebracht. Das weitgehende Totschweigen der Problematik in der Schweiz lässt sich wohl nur so erklären, dass die Aussicht auf den Mammon gewisse Funktionen, welche für logisches Denken notwendig sind, ausschaltet. Leider scheint das nicht nur bei Wissenschaftlern, Politikern, Philosophen und Theologen der Fall zu sein, sondern offensichtlich auch bei vielen Journalisten. Wer letztlich für dieses Totschweigen verantwortlich ist, weiss der Himmel.

Interne Links

Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland

Präsident Bush will Forschung nur an bestehenden embryonalen Stammzelllinien unterstützen

Schweiz: Der Bundesrat will Gesetz erlassen, welches das Opfern von Embryonen für den Mammon erlaubt!

Externe Links

Bundestag

Verfassung der Bundesrepublik Deutschland

Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin

Zweiter Teilbericht Stammzellforschung (PDF 1.34 MB)

Der Nationale Ethikrat

Dossier Bioethik der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) (sehr empfehlenswert!)

Ausführlicher Bericht über eine Tagung "Embryonenforschung und Embryonenschutz": Diskutieren ja, - aber möglichst nur in eine bestimmte Richtung! - (in Zürich 22. Sept. 2001) auf der Webseite von Human Life International Schweiz.